Mehr Sicherheit im Holzbau

Unfälle passen nicht zum Image des Holzbaus und einem verantwortungsbewusst handelnden Unternehmen. Außerdem führen Unfälle immer zu hohen Kosten und sind damit ein betriebswirtschaftliches Risiko für das Unternehmen. Daher gilt bei jeder Baumaßnahme: Der Schutz der Mitarbeiter steht im Vordergrund. Ziel der Kampagne für mehr Sicherheit im Holzbau "Absichern statt abstürzen" ist es, Arbeitsunfälle weitgehend zu vermeiden, zumindest aber deutlich zu reduzieren. Daher finden Sie auf diesen Seiten wichtige Unterlagen, die Ihnen helfen, die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen nachhaltig zu verankern.

Aktuelle Nachrichten der Kampagne "Mehr Sicherheit im Holzbau"

16.07.2014

Abstürze von Gerüsten

In regelmäßigen Abständen berichten wir über einen Unfallhergang und zeigen, wie er hätte vermieden werden können.

Dieses Mal geht es um die Vermeidung von Abstürzen von Gerüsten. Es waren Zimmererarbeiten an einem Schleppdach an einem neu gebauten Wohnhaus auszuführen. Dazu sollte das vorhandene und für die "schon abgeschlossenen" Dacharbeiten nicht mehr benötigte Gerüst umgebaut werden. Diese Arbeiten wurden von einem Gerüstbauunternehmen durchgeführt.

Unfallhergang

Ein Zimmermeister wollte zum Zeitpunkt der noch laufenden Umbaumaßnahmen die Eignung des Gerüstes für seine Arbeiten prüfen. Dazu begab er sich auf das Gerüst. Als er im Rahmen seiner Begutachtung eine Konsole der ersten Gerüstlage betrat, rutschte diese zur Seite. Der dort noch lose aufgelegte Belag kippte und der Zimmermeister stürzte dadurch aus einer Höhe von über zwei Metern auf die Betonfläche der Terrasse ab. Dabei zog er sich Kopf- und Schulterverletzungen zu. 

Die Unfalluntersuchung ergab, dass die Gerüstkonsole noch nicht befestigt und der Belag noch nicht gesichert waren. Der Gerüstumbau war noch nicht abgeschlossen.

Unfallvermeidung

Der Unfall hätte vermieden werden können, wenn zwei Punkte beachtet worden wären. 

Erstens: Wenn bestimmte Teile eines Gerüsts nicht einsatzbereit sind - insbesondere während des Auf-, Ab- oder Umbaus - sind diese Teile mit dem Verbotszeichen "Zutritt verboten" zu kennzeichnen. Außerdem muss der Zugang zur Gefahrenzone durch Absperrungen verhindert werden. Diese Maßnahmen sind vom Gerüstersteller durchzuführen. 

Zweitens: Das Gerüst ist vor der ersten Inbetriebnahme zu prüfen. Ziel ist es, sich über die ordnungsgemäße Montage und der sicheren Funktion des Gerüstes zu überzeugen. Die Prüfung vor Inbetriebnahme hat jeder Nutzer des Gerüstes durchzuführen. 

Fazit: Als Fazit bleibt festzuhalten, dass Gerüstersteller und Gerüstbenutzer eng zusammenarbeiten müssen. Nur durch eine enge Abstimmung ist ein sicherer Umgang mit Gerüsten auf den Baustellen möglich.

Hinweise zur Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten sind in der BGI 663 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten“ zu finden. Darin wird die praktische Anwendung der Rechtsgrundlagen, wie Betriebssicherheitsverordnung, Technische Regeln für Betriebssicherheit u.a., beschrieben.

Informationen

Auf dieser Internetseite finden Sie in der Rubrik "Praxishilfen", Unterpunkt "Checklisten", ein "Prüfprotokoll für Arbeits- und Schutzgerüste" und eine "Checkliste für Benutzer von Gerüsten".



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Arbeitsschutzprämien

Die BG BAU fördert ausgewählter Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz! Folgende Präventionsmaßnahmen werden von der BG BAU bezuschusst und prämiert.

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