Unfälle passen nicht zum Image des Holzbaus und einem verantwortungsbewusst handelnden Unternehmen. Außerdem führen Unfälle immer zu hohen Kosten und sind damit ein betriebswirtschaftliches Risiko für das Unternehmen. Daher gilt bei jeder Baumaßnahme: Der Schutz der Mitarbeiter steht im Vordergrund. Ziel der Kampagne für mehr Sicherheit im Holzbau "Absichern statt abstürzen" ist es, Arbeitsunfälle weitgehend zu vermeiden, zumindest aber deutlich zu reduzieren. Daher finden Sie auf diesen Seiten wichtige Unterlagen, die Ihnen helfen, die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen nachhaltig zu verankern.
Aktuelle Nachrichten der Kampagne "Mehr Sicherheit im Holzbau"
06.08.2015
Durchsturz durch eine Dachöffnung!
In regelmäßigen Abständen berichten wir über einen Unfallhergang und zeigen, wie er hätte vermieden werden können.
Es hätte mehrere Möglichkeiten gegeben, diesen Unfall, den Durchsturz durch eine Dachöffnung, zu verhindern. Mit dieser Unfallschilderung soll die Sensibität für die Arbeitssicherheit geschärft werden.
Unfallort und Situation
Eine Zimmerei war damit beauftragt, ein Flachdach auf dem eingeschossigen Anbau eines Wohnhauses zu erstellen. Die erste tragende Balkenlage wurde inklusive einer Wechslung für eine in der Mitte des Daches liegende Lichtkuppel am Vortag im Beisein des Holzbauunternehmers erstellt. Der ca. 3,50 m hohe Anbau war umlaufend mit einem Fassadengerüst eingerüstet.
Unfallhergang
Am Unfalltag wurde auf die tragende Balkenlage des Flachdaches eine Aufdachdämmung aus Holzfaserplatten aufgebracht. Anschließend wurden auf der Dämmung Konterhölzer montiert, die wiederum mit Rauspundbrettern verschalt wurden.
Von einer kurzen Unterredung mit einem Arbeitskollegen abgelenkt, bewegte sich das spätere Unfallopfer auf die Öffnung in der Dachfläche zu und stürzte in diese hinein. Bei dem mehr als drei Meter tiefen Sturz auf die Betonplatte zog sich der Verunfallte schwere Verletzungen zu.
Unfallvermeidung
Was hätte unternommen werden müssen, um diesen schweren Unfall zu vermeiden? Auf die Gefahr des Absturzes nach innen wurde in diesem Fall nicht reagiert. Dabei hätte es zwei Möglichkeiten gegeben, die Öffnung in der Dachfläche zu sichern.
Erstens: Da die Holzfaserdämmplatten und die Schalung bündig mit den Balken, die die Wechslung bilden, abgeschnitten wurden, wäre es durchaus möglich gewesen, hier vier Geländerpfosten zu befestigen, um einen Seitenschutz zu erstellen. Dieser hätte jedoch bei der Montage der Lichtkuppel wieder entfernt werden müssen.
Zweitens: Die Wechslung hätte mit einer tragenden Fläche, die von unten gegen die Öffnung gepresst wird (z.B. mit Stahlrohrstützen), gesichert werden können. Diese kollektive Schutzmaßnahme hätte zudem auch den späteren Einbau der Lichtkuppel abgesichert. Nach Beendigung der Dacharbeit und vor Beginn des Innenausbaus hätte diese Absturzsicherung entfernt werden können.
Es liegt somit ein Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschrift (UVV), „Bauarbeiten“, § 12a vor. Dort heißt es wörtlich: „An Öffnungen in Böden, Decken und Dachflächen sowie Vertiefungen müssen Einrichtungen vorhanden sein, die ein Abstürzen, Hineinfallen oder Hineintreten von Personen verhindern.“ Auch wann das gegeben ist, ist dort beschrieben: „Diese Forderung ist erfüllt, wenn die Öffnungen oder Vertiefungen umwehrt oder begehbar und unverschieblich abgedeckt oder mit tragfähigem Material verfüllt oder ausgefüttert sind.“
Das Fazit zu diesem Unfall lautet: Wäre einer dieser Schritte umgesetzt worden, hätte der Unfall verhindert werden können.
Arbeitsschutzprämien
Die BG BAU fördert ausgewählter Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz! Folgende Präventionsmaßnahmen werden von der BG BAU bezuschusst und prämiert.