Mehr Sicherheit im Holzbau

Unfälle passen nicht zum Image des Holzbaus und einem verantwortungsbewusst handelnden Unternehmen. Außerdem führen Unfälle immer zu hohen Kosten und sind damit ein betriebswirtschaftliches Risiko für das Unternehmen. Daher gilt bei jeder Baumaßnahme: Der Schutz der Mitarbeiter steht im Vordergrund. Ziel der Kampagne für mehr Sicherheit im Holzbau "Absichern statt abstürzen" ist es, Arbeitsunfälle weitgehend zu vermeiden, zumindest aber deutlich zu reduzieren. Daher finden Sie auf diesen Seiten wichtige Unterlagen, die Ihnen helfen, die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen nachhaltig zu verankern.

Aktuelle Nachrichten der Kampagne "Mehr Sicherheit im Holzbau"

24.10.2014

Kleiner Sturzunfall, aber mit großer Wirkung!

In regelmäßigen Abständen berichten wir über einen Unfallhergang und zeigen, wie er hätte vermieden werden können.

Auf den ersten Blick erscheint der Unfall eines Zimmerergesellen als eine unliebsame Randerscheinung, die "halt auf der Baustelle" passiert ist. Doch dieser Unfall hatte große Auswirkungen. Mit diesem Unfallbericht soll für ein Mehr an Sicherheit im Holzbau sensibilisiert werden.

Unfallort, Situation und Unfallhergang

Der junge Zimmerergeselle hatte eine Bodenöffnung übersehen und sich den Fuß verdreht. In der Unfallanzeige des Unternehmers heißt es zum Unfallhergang lapidar: „Herr D hat beim Errichten des Dachstuhles eine Bodenöffnung übersehen. Er ist hineingetreten und hat sich dabei den Fuß verdreht." 

Beim Aufschlagen des Dachstuhles auf einem Einfamilienhaus trug D einen Sparren zum Einsatzort. Dabei übersah er eine ungesicherte Deckenöffnung für eine Kamindurchführung mit den Abmessungen von ca. 30 x 30 cm. Er trat hinein und knickte anschließend unter der schweren Last des Sparren mit beiden Füßen um.

Die Ermittlungen der Prävention der BG BAU und die Aktenlage bestätigen den Hergang des Unfalls.

Die Ärzte diagnostizierten eine Distorsion, eine Bänderdehnung an beiden Fußgelenken. Der Verletzte war letztendlich sechs Wochen arbeitsunfähig. Für den Unternehmer bedeutete dies, dass er sechs Wochen Lohnfortzahlung leisten musste. Die BG BAU als gesetzliche Unfallversicherung hatte Kosten in Höhe von etwa 2.500 Euro zu tragen.

Ein sogenannter SRS, ein Stolper-, Rutsch- und Sturzunfall, hatte große Auswirkungen für den betroffenen Mitarbeiter, den Betrieb und die BG BAU.

Eine Kampagne aller gewerblichen Berufsgenossenschaften aus dem Jahr 2005 zu Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen (SRS) hat ergeben, dass jeder fünfte meldepflichtige Unfall ein SRS-Unfall ist.

Dadurch entstehen jährlich 8 Mrd. Euro an betrieblichen Folgekosten. Die Berufsgenossenschaften müssen rund 330 Mio. Euro für Heilbehandlungen und Rentenleistungen aufwenden.

Von den knapp 60.000 in der Baubranche registrierten SRS-Unfällen entfielen gut fünf Prozent auf die Zimmererbranche. Es gibt also rund 3000 "Stolper-Unfälle" im Holzbau. Eine beachtliche Zahl! Und nicht jeder dieser Unfälle geht am Ende doch so „glimpflich“ aus wie der Beschriebene. Drei Prozent führen laut dieser Erhebung zu einem Dauerschaden mit Rentenzahlung.

Unfallvermeidung

Was kann getan werden um derartige SRS-Unfälle zu vermeiden? 

Arbeitsplätze und Verkehrswege sind so einzurichten, dass die Belastung der Beschäftigten, die manuell Material und Lasten transportieren, möglichst gering gehalten wird. So fordert es der Gesetzgeber im Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR 1.8). Dazu zählt auch das Sichern von Öffnungen in Verkehrswegen durch trittsichere, unverschiebbare Abdeckungen, die auf Baustellen max. 5 cm über die umgebende Oberfläche hinausragen dürfen.

Mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung hat jeder Unternehmer die Gefährdungen seiner Mitarbeiter - auch im Bereich der Verkehrswege - zu ermitteln, zu beurteilen und geeignete Maßnahmen festzulegen, die den allgemeinen Grundsätzen, wie sie im § 4 des Arbeitsschutzgesetzes definiert sind, entsprechen.

Auch wenn im hier beschriebenen Unfallbeispiel das Rohbauunternehmen für die Absicherung der Deckenöffnungen und Absturzkanten verantwortlich war, so hat auch das Holzbauunternehmen im Hinblick auf die Sicherheit der eigenen Mitarbeiter eine Kontrollpflicht.

Ein (dokumentierter) Vorabcheck der Baustelle hätte die Gefahrensituation erkannt und den Verantwortlichen die Möglichkeit gegeben, zu reagieren - beispielsweise durch die Anzeige dieser Behinderung beim Auftraggeber oder durch die eigene Gefahrenabwehr auf Nachweis. Spätestens der Verantwortliche auf der Baustelle vor Ort hätte etwas tun müssen. Ein geeigneter S3-Sicherheitsschuh mit Knöchelpolster sorgt im Übrigen zusätzlich für die Stabilität im Fußgelenk ...



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Arbeitsschutzprämien

Die BG BAU fördert ausgewählter Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz! Folgende Präventionsmaßnahmen werden von der BG BAU bezuschusst und prämiert.

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