Unfälle passen nicht zum Image des Holzbaus und einem verantwortungsbewusst handelnden Unternehmen. Außerdem führen Unfälle immer zu hohen Kosten und sind damit ein betriebswirtschaftliches Risiko für das Unternehmen. Daher gilt bei jeder Baumaßnahme: Der Schutz der Mitarbeiter steht im Vordergrund. Ziel der Kampagne für mehr Sicherheit im Holzbau "Absichern statt abstürzen" ist es, Arbeitsunfälle weitgehend zu vermeiden, zumindest aber deutlich zu reduzieren. Daher finden Sie auf diesen Seiten wichtige Unterlagen, die Ihnen helfen, die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen nachhaltig zu verankern.
Aktuelle Nachrichten der Kampagne "Mehr Sicherheit im Holzbau"
11.09.2015
Sicherheit rund um den Richtbaum!
In regelmäßigen Abständen berichten wir über einen Unfallhergang und zeigen, wie er hätte vermieden werden können.
Ein noch vorhandener Richtbaum auf der Baustelle sorgte in diesem Fall für einen Unfall mit unschönen Folgen.
Unfallort und Situation
Eine Zimmerei war mit den Arbeiten für ein Walmdach eines neuen eingeschossigen Wohnhauses betreut. Der Holzbaubetrieb hatte die Dachbinderkonstruktion bereits erstellt. Somit waren die Richtarbeiten beendet. Der Unternehmer und seine Mitarbeiter waren damit beschäftigt, auf der ersten Dachseite die Dachlatten aufzubringen.
Unfallhergang
Ein Zimmerer begab sich plötzlich innerhalb der Dachkonstruktion zum noch vorhandenen Richtbaum, um diesen zu entfernen. Dabei bewegte er sich über einen schmalen Wechselbalken. Er verlor das Gleichgewicht, rutschte von diesem ab und stürzte ca. 2 Meter tief. Er konnte sich mit den Armen an den Untergurten der Dachbinder festhalten und rief um Hilfe.
Unfallvermeidung
Zum einen gab es zum Unfallzeitpunkt keine Notwendigkeit zur Entfernung des Richtbaumes. Er hätte auch im Zuge der weitestgehend fertiggestellten Dachlattung und -eindeckung entfernt werden können.
Zum anderen sind Arbeiten innerhalb von Dachkonstruktionen bzw. bei deren Errichtung so zu planen, dass sie sicher ausführbar sind. Dabei ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die Art der einzurichtenden Arbeitsplätze, Verkehrswege und Absturzsicherungen zu klären.
Als Fazit dieses Unfalls ist zu beachten, dass die Absturzgefährdung bereits ab einer Höhe von einem Meter beginnt. Die Regelungen dazu sind in der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR), Ausgabe 2014, A 2.1, „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“ festgeschrieben.
Arbeitsschutzprämien
Die BG BAU fördert ausgewählter Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz! Folgende Präventionsmaßnahmen werden von der BG BAU bezuschusst und prämiert.