Unfälle passen nicht zum Image des Holzbaus und einem verantwortungsbewusst handelnden Unternehmen. Außerdem führen Unfälle immer zu hohen Kosten und sind damit ein betriebswirtschaftliches Risiko für das Unternehmen. Daher gilt bei jeder Baumaßnahme: Der Schutz der Mitarbeiter steht im Vordergrund. Ziel der Kampagne für mehr Sicherheit im Holzbau "Absichern statt abstürzen" ist es, Arbeitsunfälle weitgehend zu vermeiden, zumindest aber deutlich zu reduzieren. Daher finden Sie auf diesen Seiten wichtige Unterlagen, die Ihnen helfen, die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen nachhaltig zu verankern.
Aktuelle Nachrichten der Kampagne "Mehr Sicherheit im Holzbau"
11.08.2020
Tätigkeiten im Freien: Unterstützung beim Sonnenschutz
BG BAU fördert wirkungsvollen UV-Schutz mit Arbeitsschutzprämien
Hochsommer, strahlender Sonnenschein und Temperaturen über 30 Grad: Für alle, die im Freien arbeiten, bedeutet das eine starke gesundheitliche Belastung durch Hitze und UV-Strahlung. Um diese zu verringern, könnten, wenn möglich, die Arbeitszeiten in die weniger sonnenreichen Tagesrandzeiten verlegt sowie die Pausenzeiten ausgedehnt werden. Zusätzlich können Wetterschutzzelte helfen, die Mitarbeiter vor starker Sonneneinstrahlung zu schützen. Auch die persönliche Schutzausrüstung dient dazu, das Ausgesetztsein gegenüber natürlicher UV-Strahlung zu verringern.
BG BAU und ZDB unterstützen Unternehmen
Für einen wirkungsvollen UV-Schutz unterstützt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) Unternehmen unter anderem bei der Anschaffung von Funktionsshirts, entsprechender Kopfbedeckung, oder Wetterschutzzelten als arbeitsmedizinische Vorsorge (www.bgbau.de/praemien) Sie hält zudem umfangreiche Informationen zum UV-Schutz für Betriebe bereit.
Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) hat bereits im vergangenen Jahr eine Angebotsvorsorge hinsichtlich der Belastung durch natürliche UV-Strahlung über eine Sozialpartnervereinbarung eingeführt. Hieran waren weitere Branchenverbände, die Gewerkschaft IG BAU und die Berufsgenossenschaft beteiligt. Die Initiative der Branche entstand noch bevor der Gesetzgeber mit einer Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Arbeitgeber dazu verpflichtet hat, Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Vorsorge in Bezug auf die Exposition gegenüber natürlicher UV-Strahlung vor Aufnahme der Tätigkeit anzubieten. Es unterstreicht zudem das hohe Verantwortungsbewusstsein der Sozialpartner.
„Die Gesundheit unserer Beschäftigten hat für die Baubranche höchste Priorität. Daher sind die Unternehmen angehalten, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine entsprechende arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten und sie durch technische sowie arbeitsorganisatorische Maßnahmen bei Tätigkeiten im Freien zu schützen. Prävention und Information sind im Kampf gegen Hautkrankheiten unerlässlich“, so der ZDB abschließend.
Arbeitsschutzprämien
Die BG BAU fördert ausgewählter Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz! Folgende Präventionsmaßnahmen werden von der BG BAU bezuschusst und prämiert.