Mehr Sicherheit im Holzbau

Unfälle passen nicht zum Image des Holzbaus und einem verantwortungsbewusst handelnden Unternehmen. Außerdem führen Unfälle immer zu hohen Kosten und sind damit ein betriebswirtschaftliches Risiko für das Unternehmen. Daher gilt bei jeder Baumaßnahme: Der Schutz der Mitarbeiter steht im Vordergrund. Ziel der Kampagne für mehr Sicherheit im Holzbau "Absichern statt abstürzen" ist es, Arbeitsunfälle weitgehend zu vermeiden, zumindest aber deutlich zu reduzieren. Daher finden Sie auf diesen Seiten wichtige Unterlagen, die Ihnen helfen, die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen nachhaltig zu verankern.

Aktuelle Nachrichten der Kampagne "Mehr Sicherheit im Holzbau"

18.11.2015

Unfall mit der Baustellenkreissäge bei Aufräumarbeiten!

In regelmäßigen Abständen berichten wir über einen Unfallhergang und zeigen, wie er hätte vermieden werden können.

Wenn das Regelwerk zur Arbeitssicherheit konsequent umgesetzt worden wäre, wäre dieser Unfall vermeidbar gewesen. Ein Schüler interessierte sich für eine Lehre als Zimmerer. Um sich für einen Ausbildungsplatz in einer Zimmerei zu empfehlen, jobbte er bereits in den Ferien, teilweise auch samstags, in einem Zimmereibetrieb. Bei den Tätigkeiten, die er dort ausführte, handelte es sich im Wesentlichen um Helfertätigkeiten und Aufräumarbeiten, die er überwiegend auf dem Betriebshof und in der Betriebshalle ausführte.

Am Unfalltag erhielt er vom Unternehmer den Auftrag, angefallenes Abbruchholz zu Brennholz zu schneiden. Die Arbeiten sollten in der Halle unter Einsatz einer Baustellenkreissäge durchgeführt werden. Gleichartige Arbeiten hatte der 16-jährige Schüler schon früher einige Male durchgeführt. Er wurde seinerzeit von dem Unternehmer auch in den Umgang mit der Baustellenkreissäge eingewiesen. Zum Unfallzeitpunkt hatte der Unternehmer die Halle verlassen, um einen Kunden in der Nachbarschaft zu kontaktieren.

Unfallhergang

Der Schüler war somit in der Halle allein, als er das Abbruchholz an der Baustellenkreissäge klein schnitt. Als er ein ca. 8x10 cm starkes Kantholz, an dem sich noch angeklammerte Profilbretter befanden, an dem Sägeblatt entlang schob, klemmten diese Bretter in der Schnittfuge plötzlich ein. Das Holz verkantete und der Schüler geriet mit der linken Hand in das laufende Sägeblatt. Dabei zog er sich eine schwere Schnittverletzung am linken Daumen zu. Er rannte aus der Halle und traf draußen auf einen Kunden, der dem Verletzten Erste Hilfe leistete und den Notarzt verständigte.

Unfallvermeidung

Der verantwortliche Unternehmer ließ den 16-jährigen unerfahrenen Schüler unbeaufsichtigt in der Halle an der Baustellenkreissäge arbeiten. Bei der Säge handelte es sich um eine Maschine mit einem relativ hohen Gefährdungspotential. Eine begleitende Aufsicht, wie nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beim Umgang mit Maschinen gefordert ist, war zum Unfallzeitpunkt nicht gewährleistet. Es wurde somit gegen die Unfallverhütungsvorschriften (UVV), Grundsätze der Prävention § 2 (1) in Verbindung mit § 4 Anhang 2 (2) der Betriebssicherheitsverordnung verstoßen.

Eine Gefährdungsbeurteilung für die Baustellenkreissäge, in der die maßgeblichen Gefährdungen ermittelt wurden, konnte vom Unternehmer nicht vorgelegt werden. Es wurde auch keine Betriebsanweisung für die Arbeiten mit der Kreissäge erstellt, in der noch einmal die erforderlichen Schutzmaßnahmen aufgezeigt worden wären. Es liegt damit ein Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften (UVV), Grundsätze der Prävention § 2(1) in Verbindung mit § 9 (1) der Betriebssicherheitsverordnung vor. Die Unterweisung des Verunfallten an der Baustellenkreissäge hatte stattgefunden, wurde jedoch nicht dokumentiert. 

Trotz Unterweisung geriet der Schüler mit seiner Hand in den Gefahrenbereich des laufenden Sägeblattes. Hilfsmittel wie ein Schiebestock wurden vom Verunfallten nicht benutzt. Das war somit ein Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften (UVV), Grundsätze der Prävention § 2 (1) in Verbindung mit § 4 Anhang 2 Nr.2 der Betriebssicherheitsverordnung.

 Wenn das Regelwerk zur Arbeitssicherheit konsequent umgesetzt worden wäre, wäre der Unfall vermeidbar gewesen.



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